Arbeitslos! Was nun?

Arbeitslos! Was nun?

Wir haben Ihnen hier eine kurze Übersicht bezüglich allgemeiner Pflichten und Rechte bei Arbeitslosigkeit erstellt.*

Zuerst einmal die Pflichten:

1.Arbeitssuchend melden:

Melden Sie sich bei einer Kündigung umgehend (innerhalb 1 Tages) bei der Agentur für Arbeit „arbeitssuchend“.

„Warum? Ich hab doch noch Arbeit.“

Hintergrund ist, dass die Agentur für Arbeit Ihnen in der Zwischenzeit Jobangebote zusenden kann, um eine mögliche Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Achtung – befristete Arbeitsverträge:

Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag?
Melden Sie sich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend. Auch wenn Sie noch nicht wissen, ob Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird.


Wie melde ich mich arbeitssuchend?

Das geht recht einfach: entweder telefonisch unter 0800 455 55 00 (gebührenfrei) oder online . (https://www.arbeitsagentur.de/eservices)

Achtung: eine verspätete „arbeitssuchend“- Meldung, kann zu einer Leistungskürzung führen! Heißt: Im Falle der Arbeitslosigkeit können Sie 1 Woche Arbeitslosengeld abgezogen bekommen!

 

2. Arbeitslos melden

Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit Müssen Sie sich arbeitslos melden!

Entweder online https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ oder persönlich in Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit (https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen)

Tipp: Die meisten Arbeitsverträge enden in der Mitte oder zum Ende des Monats. Am 1. und 15. eines Monats sind die Wartezeiten bei der Agentur für Arbeit recht lang. Melden Sie sich bereits einige Tage vorher arbeitslos.

 

Ihre Rechte: Welche Ansprüche habe ich?

Arbeitslosengeld – Wie viel bekomme ich?

Wenn Sie in den letzten 30 Monaten 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten Sie 60% Ihres Nettogehalts. Haben Sie Kinder,  erhöht sich der Betrag auf 67% Ihres Nettogehalts.

Wie bekomme ich Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen:

  • Registrieren Sie sich zuerst auf der Homepage der Agentur für Arbeit, um die Online Service zu nutzen
  • Haben Sie sich bereits arbeitssuchend gemeldet (nach Kündigung umgehend arbeitssuchend melden)
  • Melden Sie sich arbeitslos (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit)
  • Haben Sie 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet (in den letzten 30 Monaten)
  • Füllen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld aus (online auf https://www.arbeitsagentur.de/eservices)

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (ggf. Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis)

Kündigung und Arbeitsvertrag Deines letzten Arbeitgebers

Arbeitsbescheinigung (erhältst Du von Deinem Arbeitgeber)

Sozialversicherungsausweis

Lebenslauf

 

Weiterbildungen, Coachings

Um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, kann die Agentur für Arbeit Sie mit Weiterbildungen und Coachings unterstützen.

Fragen Sie nach einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für ein Einzelcoaching.

Bildungsträger wie wir – Sprungbrett zum Erfolg – führen Einzelcoachings mit Ihnen durch zu den Themen: Jobcoaching, Existenzgründung, Projektmanagement, Texten & Kommunikation, Alphabetisierung, Digitalisierung. Und hier spezifizieren wir auch nochmals und bieten die Coachings an für: Frauen, Alleinerziehende, Ü50, KünstlerInnen, MigrantInnen, Geflüchtete, Akademiker. Mehr Über uns

Wichtig: Unsere Coachings beinhalten auch die berufliche (Neu-) Orientierung!

Was ist ein AVGS?

Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder Jobcenter, der die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder ein Coaching übernimmt. Mit dem AVGS können Sie an einem individuellen Coaching teilnehmen, das Ihnen hilft, Ihre Stärken, Blockaden oder Weiterbildungsbedarfe zu erkennen, Ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren und sich erfolgreich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten.

 

 

*alle Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.