Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Weiterbildungen und Beratungen von
Sprungbrett zum Erfolg, Schulung und Beratung GmbH

1. Vertragsabschluss
Die Anmeldung für eine Teilnahme an Weiterbildungen (Seminaren, Lehrgängen oder anderen Weiterbildungen) sowie Beratungsleistungen (im Folgenden „Weiterbildung/en“ genannt) bei Sprungbrett zum Erfolg, Schulung und Beratung GmbH (im Folgenden „SzE“ genannt) muss durch den Interessenten / Vertragsanbieter schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars von SzE (online, E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen und spätestens 20 Tage vor Beginn der Weiterbildungen eingehen.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl für die Weiterbildung/en von SzE berücksichtigt SzE Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei SzE. Die Anmeldung eines Interessenten / möglichen Teilnehmers auf dem Anmeldebogen von SzE ist ein Vertragsangebot des Interessenten / Teilnehmers an SzE. Vertragsanbieter ist der Interessent / Teilnehmer. Erfolgt die Anmeldung eines Interessenten / Teilnehmers durch einen Dritten, so ist der anmeldende Dritte der Vertragsanbieter. SzE ist berechtigt, dieses Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail, Fax oder Brief erklärt.

SzE wird ein Vertragsangebot eines Interessenten / Teilnehmers nur annehmen, wenn sich für eine Weiterbildung/en genügend Interessenten / Teilnehmer angemeldet haben.

2. Entgelte
Der Interessent / Teilnehmer / Kunde hat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Weiterbildung/en gemäß Rechnungslegung durch SzE unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Der Interessent / Teilnehmer / Kunde als Vertragschließender haftet für die Zahlung des Entgelts auch dann, wenn das Entgelt durch einen Dritten (z. B. Unternehmen, Arbeitgeber) geleistet werden soll. Alle Preise sind Brutto-Preise. Für einige Weiterbildung/en entfällt die Umsatzsteuer. Bei Nichtzahlung des Entgeltes kann der Interessent / Teilnehmer / Kunde von der weiteren Teilnahme an der Weiterbildung/en ausgeschlossen werden.

3. Lehrgangsort
Die Weiterbildungen und Schulungen finden in den von SzE zertifizierten Räumlichkeiten statt, soweit in der Bestätigung durch SzE kein anderer Ort benannt wird.

4. Rücktrittsrecht
Wenn dem Vertragsanbieter ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusteht, greifen die nachfolgenden Regelungen über Rücktritt und Kündigung des Vertragsanbieters erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.

Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung/en wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00 € erhoben. Bei einem späteren Rücktritt von weniger als zehn Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn werden 20 % des gesamten Veranstaltungsentgeltes, mindestens jedoch 120,00 €, erhoben. Danach
wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Der Vertragsanbietende / Vertragschließende hat die Möglichkeit, SzE nachzuweisen, dass kein oder ein nur  geringerer Schaden als der im Rahmen der oben genannten Entgelte geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Bei Weiterbildung/en, bei denen das Entgelt in Teilbeträgen erhoben wird, ist eine Kündigung des Vertragsanbieters / Vertragschließenden mit einer Frist von 6 Wochen vor Fälligkeit des nächsten Teilbetrags des Veranstaltungsentgeltes möglich. Bereits fällige Teilbeträge werden nicht zurückerstattet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

5. Kündigung durch SzE
SzE kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Weiterbildung/en oder die Nichtbeachtung der Hausordnung trotz einer Aufforderung, die Störung oder den Verstoß zu unterlassen. Bereits fällige Beträge oder Teilbeträge werden nicht zurückerstattet. Die Kündigung und der Rücktritt haben in Schriftform zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers / Vertragschließenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei SzE.

6. Änderung und Absage von Weiterbildungen
SzE hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird hierüber unter den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

SzE behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer / Vertragschließende kann daraus keine Ansprüche, z. B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.

7. Rechnungslegung und Rechnungsbegleichung
Rechnungen an SzE können nur beglichen werden, wenn sie den kaufmännischen und vom Finanzamt erwarteten Grundsätzen entsprechen.

Rechnungen an SzE können nur beglichen werden, wenn sie spätestens am Ende des Folgemonats nach Abschluss einer Dienstleistung / Beratungsleistung vorliegen.

Rechnungen von Honorarkräften / Beratern für die Beratungen innerhalb von AVGS Maßnahmen (Aktivierungs- und Vermittlugsgutschein) im Auftrag der Agentur für Arbeit und den Jobcentern können nur beglichen werden, wenn sie spätestens am Ende des Folgemonats nach Abschluss einer Beratung vorliegen. Rechnungen von Honorarkräften / Beratern können zusätzlich nur beglichen werden, wenn  die Honorarkräfte / Berater alle Pflichten in Bezug auf Beratungsleistungen durch einen Abschlussbericht und die zwingend erforderlichen AZAV Dokumentationapflichten spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss einer jeden Beratungsleistung erfüllt haben. Die Pflichten der Beratungsleistungen und notwendigen Dokumentationen sind mit jeder Honorarkraft / Berater in einem gesonderten Vertrag geregelt.

8. Haftung
SzE haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Weiterbildung/en nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SzE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SzE beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragschließende regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.

9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung durch SzE bearbeitet und verarbeitet. Eine Weitergabe der personenbezogenen oder anderer Daten über Teilnehmer oder Kunden an Dritte erfolgt nicht. SzE verpflichtet sich, die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

10. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit SzE geschlossen werden.

11. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Verbraucher, im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Damit angemeldete Teilnehmer ihr Widerrufsrecht auszuüben können, müssen sie uns ihren Widerruf schriftlich mitteilen. Angemeldete Teilnehmer haben ihren Widerspruch an die folgende Adresse zu richten:

Sprungbrett zum Erfolg,
Schulung und Beratung GmbH
Triftstraße 52,
13353 Berlin
E-Mail: info@sprungbrettzumerfolg.de

Angemeldete Teilnehmer haben ihren Widerspruch mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, an SzE mitzuteilen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass angemeldete Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12. Folgen des Widerrufs
Wenn angemeldete Teilnehmer nach Ziffer 9 den Vertrag mit SzE fristgemäß widerrufen, hat SzE den angemeldeten Teilnehmern alle Zahlungen, die SzE erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsrücktritts, an dem die Mitteilung über den Widerruf des angemeldeten Teilnehmers bei SzE eingegangen ist, zurückzuzahlen.

Für diese Rückzahlung verwendet SzE dasselbe Zahlungsmittel, dass der  angemeldete Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit angehenden Teilnehmern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

13. Widerspruch während der Weiterbildung/en
Wenn die Weiterbildung/en schon während der Widerrufsfrist beginnt, und Teilnehmer, nur entsprechend Ziffer 10, noch ihr Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen wollen, so haben angemeldete Teilnehmer an SzE einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem angemeldete Teilnehmer SzE von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des entstandenen Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Weiterbildung/en im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Weiterbildungen entspricht.